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Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilungen müssen produktbezogen im Rahmen der „CE-Dokumentation” erstellt werden und nehmen hier eine zentrale Rolle ein. In den Lebensphasen Montage, Inbetriebnahme und Service besteht eine 100 %ige Überschneidung zu den tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz. Nachfolgend sind Projektbeispiele für eine anlagenbezogene und eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung aufgeführt. Gefährdungsbeurteilung für eine Anlage zur Sortierung von Schüttgütern Im ersten Schritt wurden die Zweckbestimmung und der bestimmungsgemäße Betrieb sauber definiert. Daraus resultierend konnte die Anwendung bestimmter Normen ausgeschlossen und Haftungsausschlüsse in die Betriebsanleitung aufgenommen werden. Ferner wurden die Anlagengrenzen festgelegt und Restgefahren an den Übergabestellen benannt, die durch den Betreiber zu mindern sind. Abhängig von den Lebensphasen und Betriebszuständen (Aufbau, IBN, Einrichten, Betrieb, Wartung etc.) habe ich die Anforderungen an die Qualifikation des Personals und an erforderliche Schutzeinrichtungen festgelegt. Damit wurde auch definiert, unter welchen Umständen welche Schutzeinrichtungen außer Kraft gesetzt werden dürfen. Dieser Teil floss in die Kundendokumentation ein und konnte 1:1 in die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz übernommen werden. Anhand von Anwendungsszenarien für den bestimmungsgemäßen, vorhersehbar nichtbestimmungsgemäßen Betrieb sowie für den ersten Fehlerfall wurden die Gefährdungen und Maßnahmen zur Minderung aufgelistet. Auch dieser Teil konnte 1:1 in die arbeitsplatzbezogenen Beurteilungen übernommen werden. Die Gefährdungsbeurteilung wurde in enger Kopplung zur Betriebsanleitung erstellt, so dass die erforderlichen Sicherheitshinweise, Definitionen und Haftungsausschlüsse vollständig übertragen wurden. Die erforderlichen Prüfungen und Testfälle zum Nachweis der Wirksamkeit von Maßnahmen wurden in die Prüfplanung aufgenommen. (Scan&Sort GmbH)
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